Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren, an dieser Stelle möchten wir Sie über den AOK-IV-Vertrag Herzschrittmachern und Eventrecordern informieren.

Mit Wirkung vom 01.01.2025 haben wir (Kardiologie-Plattform Hessen eG [KPH]) einen IV-Vertrag über die Implantation von
Herzschrittmachern und Eventrecordern mit der AOK Hessen abgeschlossen.

Die KPH fungiert hierbei als Managementgesellschaft, andernfalls wäre das Vertragsmodell nach § 140a SGBV nicht möglich gewesen.

Voraussetzung für eine Teilnahme ist daher eine Mitgliedschaft bei der KPH. Diese kann als „Einzel-“, oder „Praxismitgliedschaft“ erfolgen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich „Mitglied werden“ dieser Homepage.

Interessierte Mitglieder müssen zur Teilnahme an diesem Vertrag nur eine „Teilnahmeerklärung“ an die KPH zur Weiterleitung an die AOK
und dem Abrechnungsdienstleister senden. Anschließend prüft die AOK die Teilnahmevoraussetzungen und bestätigt diese gegenüber den Mitgliedern.

Um eine wirtschaftliche Durchführung zu ermöglichen, haben wir als „Einkaufsgemeinschaft“ für die zu implantierenden Devices die
erwarteten Mengen p.a. ausgeschrieben und Sonderkonditionen für unsere Mitglieder mit den relevanten Herstellern vereinbart.

Die Managementleistung des IV-Vertrags wie auch die der Einkaufsgemeinschaft erbringt die KPH kostenlos für seine Mitglieder.

Wir freuen uns über Ihr Interesse wie auch Ihre diesbezügliche Nachricht an: info@kardiologen-hessen.de