Mitglied werden

Die Kardiologie-Plattform Hessen bildet in ihrer genossenschaftlichen Organisationsform eine Interessengemeinschaft mit zahlreichen Vorteilen für seine Mitglieder.

Gründe für die Mitgliedschaft –
Gemeinschaft bündelt Interessen

  • Die Entscheidung über die Finanzierung & Abrechnung von Arztpraxen erfolgt auf Landesebene. Die Kardiologie-Plattform Hessen eG vertritt hierbei Ihre Interessen als starke Gemeinschaft
  • Mittel- & langfristige Existenzsicherung der Praxen durch Verhandlungen mit Krankenkassen & KV in Hessen
  • Je höher der Organisationsgrad / Anzahl Mitglieder, desto besser die Akzeptanz & Verhandlungsposition gegenüber Kostenträgern
  • Persönlicher Austausch von Mitgliedern untereinander ( bspw. Therapie, Abrechnung, KV Hessen, interessante Projekte)

Wirtschaftlich attraktiv

  • Kostenlose Fortbildungsangebote für Mitglieder & Mitarbeiter
  • Attraktive Sonderkonditionen für Mitglieder bei Herstellern. Durch einen gemeinsamen Einkauf sind wir in der Lage Mengen zu bündeln und so Rabatte für unsere Mitglieder zu verhandeln. Gerne berücksichtigen wir auch Anregungen von Ihnen als Mitglied – sprechen Sie uns an!

Informationsaustausch

  • Neue Mitglieder erhalten einen Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Themen Therapie und Praxisalltag!
  • Austausch untereinander ist gewollt – bei Fragen können Sie Ihre Kollegen einfach ansprechen.
  • Teilnahme an verschiedenen Projekten möglich.
  • Updates und Diskussionsrunden über „hot topics“ bei jeder Mitgliederversammlung.

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft

Im nachfolgenden Dokument finden Sie die Voraussetzung Mitglied zu werden.

Ihr Weg zur Mitgliedschaft

  1. Entscheidung für eine „Einzelmitgliedschaft“ oder eine solche als Praxis fällen
  2. entsprechenden Mitgliedsantrag stellen – vgl. Links weiter unten in der PDF Datei
  3. Mitgliedsantrag senden an:
    info@kardiologie-plattform-hessen.de
  4. Prüfung des Mitgliedsantrags im Rahmen einer Vorstandssitzung
  5. Rückmeldung Geschäftsstelle gegenüber antragendem Arzt / antragender Praxis

Mitgliedschaft als Einzelperson oder als Praxis –
Sie haben die Wahl

1. Mitgliedschaft als Einzelperson

Die Mitgliedschaft als Einzelperson erwerben Sie durch die Abgabe der Beitrittserklärung für Einzelpersonen.
Hierbei werden Sie persönlich Mitglied bzw. erwerben einen Anteil an der Genossenschaft (Geschäftsanteil).

2. Mitgliedschaft als Praxis

Sie können auch als Praxis – unabhängig von der jeweiligen Rechtsform – Mitglied werden.

  • Die Mitgliedschaft der Praxis bleibt bestehen, wenn bisherige Ärzte die Praxis verlassen und/oder neue Ärzte in die Praxis eintreten.
  • Die Mitgliedschaft als Praxis erwerben Sie durch die Abgabe der Beitrittserklärung für Praxen. Damit erwirbt die Praxis Geschäftsanteile an unserer Genossenschaft.
  • Die Anzahl der zu zeichnenden Geschäftsanteile und die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind – in Abhängigkeit der Anzahl an Ärzten in der Praxis degressiv gestaltet. Ab 4 Ärzten ist eine Mitgliedschaft als Praxis im Vergleich zur Einzelmitgliedschaft kostengünstiger (vgl. auch die Präsentation „Vorstellung Kardiologie-Plattform Hessen eG“ (Link) und / oder die Beitragsordnung im Bereich Mitgliedschaft.

3. Mitgliedschaft als investierendes Mitglied

Für wen die Vorteile einer Mitgliedschaft nicht mehr im Vordergrund stehen
(bspw. nach erfolgter Praxisübergabe möchte man die bestehenden Kontakte und Informationen weiter nutzen), kann persönlich als
investierendes Mitglied der Genossenschaft beitreten.

Wenn Sie an einer Mitgliedschaft als investierendes Mitglied interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der
Kardiologie-Plattform Hessen eG.